Ich bin Mieter in einem Gebäude im Satzungsgebiet, inwiefern bin ich vom Anschluss- und Benutzungszwang betroffen?
Als Mieter*in müssen Sie nichts weiter tun. Grundsätzlich ist der Vermieter, bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümenden gestellt werden.