Ich bin Mie­ter in ei­nem Ge­bäu­de im Sat­zungs­ge­biet, in­wie­fern bin ich vom An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang be­trof­fen?

Als Mieter*in müssen Sie nichts weiter tun. Grundsätzlich ist der Vermieter, bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümenden gestellt werden.

 

die Geschäftstelle der VHS ist am Montag, 1. September 2025, unbesetzt und deshalb telefonisch nicht erreichbar. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de).

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.