Wie lan­ge bleibt ein Pfle­ge­kind in ei­ner Fa­mi­lie?

Ein Pflegeverhältnis kann – wenn alle Beteiligten dies befürworten und die Voraussetzungen vorliegen – grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden. Je nach individueller Situation kann auch die Rückkehr in die Herkunftsfamilie eine mögliche Zukunftsperspektive für das Pflegekind sein.