Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten
Details
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die befristet aufgestellt und an wechselnden Orten genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Karusselle, Riesenräder, Achterbahnen, mobile Kletterwände, Festzelte, Bühnen oder Tribünen.
Ein Fliegender Bau mit gültiger Ausführungsgenehmigung darf erst nach einer Gebrauchsabnahme durch die untere Bauaufsichtsbehörde in Betrieb genommen werden. Bei der Abnahme muss der Betreiber oder eine von ihm beauftragte verantwortliche Person anwesend sein.
Welche Anlagen sind abnahmepflichtig?
Eine Gebrauchsabnahme ist insbesondere erforderlich für:
Hochgeschäfte
Schnell laufende Karusselle
Karusselle neuartiger oder komplizierter Bauart
Schaukeln
Riesenräder
Zelte oder vergleichbare Räume mit mehr als 75 m² Grundfläche, wenn sie bis zu drei Monate genutzt werden
Bühnen ab 100 m² Grundfläche
Bühnen mit einer Dachhöhe von mehr als 5 Metern
Nicht als Fliegende Bauten gelten unter anderem Baustelleneinrichtungen, Baugerüste, Wohnwagen, kleinere Wohnzelte, Hüpfburgen oder Bungee-Jumping-Anlagen.
Was wird bei der Abnahme geprüft?
Bei der Gebrauchsabnahme wird kontrolliert, ob:
der Fliegende Bau den genehmigten Bauvorlagen entspricht,
die Standsicherheit unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse gewährleistet ist,
die Anlage betriebssicher ist,
alle Auflagen aus der Ausführungsgenehmigung eingehalten werden,
Bauteile beschädigt oder stark abgenutzt sind.
Wichtige Hinweise für Betreiber
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
Das Prüfbuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung muss vorliegen.
Notausgänge müssen ausreichend vorhanden, gekennzeichnet und jederzeit freigehalten sein.
Rettungswege sind freizuhalten und bei Dunkelheit zu beleuchten.
Feuerlöscher müssen geprüft, griffbereit und gut sichtbar angebracht sein.
Dekorationen müssen mindestens schwer entflammbar sein.
Feuerstätten sind in Zelten grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahme: Küchengeräte zur Speisenzubereitung).
Während des gesamten Betriebs muss der Betreiber oder eine verantwortliche Vertretung anwesend sein.
Ob zusätzlich eine Brandsicherheitswache, ein Sanitätsdienst oder ein Ordnungsdienst erforderlich ist, klären Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Ordnungsamt.
Hinweise
Der Antrag auf Gebrauchsabnahme muss mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung eingereicht werden..
Voraussetzungen
Es handelt sich um einen Fliegenden Bau im Sinne der Bauordnung NRW.
Eine gültige Ausführungsgenehmigung liegt vor.
Die Anlage soll im Stadtgebiet Bad Salzuflen aufgestellt werden.
Unterlagen
Persönliche Beantragung:
Prüfbuch (Baubuch) mit gültiger Ausführungsgenehmigung
Antrag auf Gebrauchsabnahme (mindestens 14 Tage vor Aufstellung)
Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes
mit Eintragung des Grundrisses
Darstellung der Rettungswege
Zufahrtsplan für die Feuerwehr
Genehmigter Bestuhlungsplan (falls erforderlich)
Zusätzlich bei Aufstellung auf nicht ankerbaren Böden (z. B. Tiefgaragen):
Baubuch für Schwerlastboden
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Gebrauchsabnahme mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung ein.
Sie stellen den Fliegenden Bau entsprechend den genehmigten Unterlagen auf.
Die Bauaufsicht prüft die Anlage vor Ort.
Nach erfolgreicher Abnahme dürfen Sie den Fliegenden Bau in Betrieb nehmen.
Rechtsgrundlagen
§ 78 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)