Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten

Details

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die befristet aufgestellt und an wechselnden Orten genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Karusselle, Riesenräder, Achterbahnen, mobile Kletterwände, Festzelte, Bühnen oder Tribünen.

Ein Fliegender Bau mit gültiger Ausführungsgenehmigung darf erst nach einer Gebrauchsabnahme durch die untere Bauaufsichtsbehörde in Betrieb genommen werden. Bei der Abnahme muss der Betreiber oder eine von ihm beauftragte verantwortliche Person anwesend sein.

 

Welche Anlagen sind abnahmepflichtig?

Eine Gebrauchsabnahme ist insbesondere erforderlich für:

  • Hochgeschäfte

  • Schnell laufende Karusselle

  • Karusselle neuartiger oder komplizierter Bauart

  • Schaukeln

  • Riesenräder

  • Zelte oder vergleichbare Räume mit mehr als 75 m² Grundfläche, wenn sie bis zu drei Monate genutzt werden

  • Bühnen ab 100 m² Grundfläche

  • Bühnen mit einer Dachhöhe von mehr als 5 Metern

Nicht als Fliegende Bauten gelten unter anderem Baustelleneinrichtungen, Baugerüste, Wohnwagen, kleinere Wohnzelte, Hüpfburgen oder Bungee-Jumping-Anlagen.

 

Was wird bei der Abnahme geprüft?

Bei der Gebrauchsabnahme wird kontrolliert, ob:

  • der Fliegende Bau den genehmigten Bauvorlagen entspricht,

  • die Standsicherheit unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse gewährleistet ist,

  • die Anlage betriebssicher ist,

  • alle Auflagen aus der Ausführungsgenehmigung eingehalten werden,

  • Bauteile beschädigt oder stark abgenutzt sind.

 

Wichtige Hinweise für Betreiber

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  • Das Prüfbuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung muss vorliegen.

  • Notausgänge müssen ausreichend vorhanden, gekennzeichnet und jederzeit freigehalten sein.

  • Rettungswege sind freizuhalten und bei Dunkelheit zu beleuchten.

  • Feuerlöscher müssen geprüft, griffbereit und gut sichtbar angebracht sein.

  • Dekorationen müssen mindestens schwer entflammbar sein.

  • Feuerstätten sind in Zelten grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahme: Küchengeräte zur Speisenzubereitung).

  • Während des gesamten Betriebs muss der Betreiber oder eine verantwortliche Vertretung anwesend sein.

 

Ob zusätzlich eine Brandsicherheitswache, ein Sanitätsdienst oder ein Ordnungsdienst erforderlich ist, klären Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Ordnungsamt.

Hinweise

Der Antrag auf Gebrauchsabnahme muss mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung eingereicht werden..

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um einen Fliegenden Bau im Sinne der Bauordnung NRW.

  • Eine gültige Ausführungsgenehmigung liegt vor.

  • Die Anlage soll im Stadtgebiet Bad Salzuflen aufgestellt werden.

Unterlagen

Persönliche Beantragung:

  • Prüfbuch (Baubuch) mit gültiger Ausführungsgenehmigung

  • Antrag auf Gebrauchsabnahme (mindestens 14 Tage vor Aufstellung)

  • Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes

    • mit Eintragung des Grundrisses

    • Darstellung der Rettungswege

    • Zufahrtsplan für die Feuerwehr

  • Genehmigter Bestuhlungsplan (falls erforderlich)

Zusätzlich bei Aufstellung auf nicht ankerbaren Böden (z. B. Tiefgaragen):

  • Baubuch für Schwerlastboden

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Gebrauchsabnahme mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung ein.

  • Sie stellen den Fliegenden Bau entsprechend den genehmigten Unterlagen auf.

  • Die Bauaufsicht prüft die Anlage vor Ort.

  • Nach erfolgreicher Abnahme dürfen Sie den Fliegenden Bau in Betrieb nehmen.

Rechtsgrundlagen

  • § 78 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)