Wahlhelfer*in werden

Details

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Damit sie ordnungsgemäß durchgeführt werden können, benötigt die Stadt Bad Salzuflen engagierte Wahlhelfer*innen.

Jedes Wahllokal und für jeder Briefwahlbezirk benötigt einen Wahlvorstand, der einen reibungslosen Ablauf der Wahl sicherstellt. Dieser besteht aus dem/der Vorsteher*in, seinem/er Stellvertreter*in und drei bis sieben Beisitzer*innen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil des Wahlvorstands und üben unter anderem folgende Aufgaben aus:

  • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,

  • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,

  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,

  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin/eines Wählers,

  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,

  • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,

  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

 

Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird:

  • 60,00 € Erfrischungsgeld für jedes Mitglied des Wahlvorstandes als Anerkennung für die Übernahme des Ehrenamtes

  • 20,00 € zusätzlich für Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und deren Stellvertreter*innen

Hinweise

  • Wahlhelfer*innen üben ihr Amt unparteiisch und verschwiegen aus.

  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer*innen erhalten die notwendigen Informationen und eine entsprechende Einweisung.

  • Wünsche zum Einsatzort oder zur Funktion können angegeben, aber nicht garantiert werden.

Voraussetzungen

Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Bei der Landtagswahl 2027 sind das Deutsche ab 16 Jahren.

Bitte beachten: 16- bis 18-jährige Personen werden in der Regel zunächst als Beisitzer*innen in den Wahlvorständen eingesetzt.

Verfahrensablauf

Sie melden sich über den Online-Dienst beim Wahlamt und bekunden damit ihr Interesse.

Wenn Sie in einen Wahlvorstand berufen werden, erhalten Sie das Berufungsschreiben etwa drei bis vier Monate vor einer Wahl. Aus diesem geht hervor, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.

Wenn Sie für die Reserveliste vorgemerkt sind, werden Sie ebenfalls benachrichtigt. Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Tagesablauf am Wahltag:

Die Wahlvorstände der Urnenwahllokale treffen sich in der Regel um 7.30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. In der Regel vereinbaren die Wahlvorstände einen Schichtdienst (Vormittgags- und Nachmittagsschicht). Um 18 Uhr ist die Stimmabgabe beendet und der Wahlvorstand ermittelt das Wahlergebnis in seinem Wahlbezirk. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen, die Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in dann zum Wahlamt bringen.

Die Briefwahlvorstände treffen sich um 14 Uhr und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18 Uhr beginnt.