Bauvoranfrage beantragen
Details
Vor Einreichung eines Bauantrages kann beispielsweise für die Frage zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder zur Klärung von Einzelfragen ein Vorbescheid beantragt werden. Dieser Vorbescheid ist eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob das Vorhaben bezüglich der im Antrag vorgelegte Planung auf dem Grundstück realisiert werden kann.
Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde an den darin genehmigten Stand, solange er gültig ist. Eine davon abweichende Planung oder Fragestellung ist jedoch nicht durch einen positiven Vorbescheid abgedeckt.
Hinweise
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Gebühren für einen Bauvorbescheid betragen mindestens 50,00 Euro.
Baulasten, Befreiungen oder Abweichungen werden gesondert berechnet.
Die Gebühren werden per Kostenbescheid erhoben und sind zu überweisen.
Unterlagen
Bauantragsformular mit der Ergänzung der konkreten Fragestellung im Antragsformular
Lageplan im Maßstab 1:500
Flurkartenauszug
Beschreibung des geplanten Vorhabens
ggf. weitere Bauvorlagen, wie z.B. Bauentwurfsskizzen
Art und Umfang der einem Vorbescheid beizufügenden Unterlagen (Bauvorlagen) sind abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens und der konkreten Fragestellung die geklärt werden soll.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag auf Vorbescheid mit den vollständigen Unterlagen ein.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind.
Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen Bearbeitungsgebühren an.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
Die Baugenehmigung wird erteilt,
nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
der Bauantrag wird abgelehnt.
Der Vorbescheid ist keine Baugenehmigung und berechtigt nicht zum Baubeginn.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)