Fischereiabgabe entrichten

Details

Für die Gültigkeit eines Fischereischeins ist neben dessen Ausstellung bzw. Verlängerung die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich. Die Fischereiabgabe dient der Förderung der Fischerei sowie der Hege und Pflege der Fischbestände.

Sie können die Fischereiabgabe online unter https://meineverwaltung.nrw oder persönlich im Bürgerservice entrichten.

Für die persönliche Entrichtung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.

Unterlagen

  • Fischereischein

  • Ausweisdokument

Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen Ihnen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der BundID zur Verfügung.

 

Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerservice erfolgt die Ausgabe als Ausdruck ebenfalls unmittelbar.

Verfahrensablauf

Option 1: online

1. Besuchen Sie das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw

2. Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.

3. Machen Sie alle notwendigen Eingaben.

4. Tätigen Sie die Bezahlung.

5. Nach Absenden wird ein Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe erstellt.

Option 2: persönlich

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Entrichten Sie die Fischereiabgabe.

  4. Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe wird Ihnen unmittelbar ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz