Übermittlungssperre beantragen
Details
Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger. Jede in Bad Salzuflen gemeldete Person hat das Recht und die Möglichkeit, jederzeit der Datenübermittlung an bestimmte Institutionen zu widersprechen. Dies kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice geschehen.
Übermittlungssperren können eingerichtet werden gegen die Weitergabe der Daten
an Religionsgesellschaften
für Alters- und Ehejubiläen
an Adressbuchverlage
an die Bundeswehr
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Kosten
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Hinweise
Nach der Eintragung bleibt die Sperre im Melderegister bis zu Ihrem Widerruf bestehen.
Voraussetzungen
Wohnsitz in Bad Salzuflen
Bearbeitungsdauer
Die Übermittlungssperre wird sofort eingerichtet.
Verfahrensablauf
Option 1: schriftliche Beantragung
Füllen Sie den Antrag (siehe Downloads) aus und senden diesen an den Bürgerservice.
Ihr Antrag wird geprüft.
Die Übermittlungssperre wird in das Melderegister eingetragen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung per Post.
Option 2: persönliche Beantragung
Besuchen Sie den Bürgerservice während der Öffnungszeiten.
Weisen Sie sich mit einem gültigen Identitätsdokument aus.
Die Übermittlungssperre wird in das Melderegister eingetragen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung.