Übermittlungssperre beantragen

Details

Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger. Jede in Bad Salzuflen gemeldete Person hat das Recht und die Möglichkeit, jederzeit der Datenübermittlung an bestimmte Institutionen zu widersprechen. Dies kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice geschehen.

Übermittlungssperren können eingerichtet werden gegen die Weitergabe der Daten

  • an Religionsgesellschaften

  • für Alters- und Ehejubiläen

  • an Adressbuchverlage

  • an die Bundeswehr

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Kosten

Es entstehen für Sie keine Kosten.

Hinweise

Nach der Eintragung bleibt die Sperre im Melderegister bis zu Ihrem Widerruf bestehen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Bad Salzuflen

Bearbeitungsdauer

Die Übermittlungssperre wird sofort eingerichtet.

Verfahrensablauf

Option 1: schriftliche Beantragung

  1. Füllen Sie den Antrag (siehe Downloads) aus und senden diesen an den Bürgerservice.

  2. Ihr Antrag wird geprüft.

  3. Die Übermittlungssperre wird in das Melderegister eingetragen.

  4. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung per Post.

Option 2: persönliche Beantragung

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice während der Öffnungszeiten.

  2. Weisen Sie sich mit einem gültigen Identitätsdokument aus.

  3. Die Übermittlungssperre wird in das Melderegister eingetragen.

  4. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung.