Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen

Details

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das einen Ein-oder Auszug in eine bestimmte Wohnung einer Person bestätigt. Sie wird vom Wohnungsgeber ausgestellt, also in der Regel vom Vermieter, Eigentümer oder einer von diesem beauftragten Personen (z.B. Hausverwaltung).

Die Bescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde an- oder abzumelden. Sie dient dazu, Scheinmeldungen zu verhindern und stelle die Korrektheit der Meldedaten sicher.

Kosten

Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.

Hinweise

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann im Original oder digital unter Nennung des Zuordnungsmerkmals eingereicht werden.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Voraussetzungen

Tatsächlicher Einzug in eine Wohnung in Bad Salzuflen

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erfolgt die Anmeldung in Bad Salzuflen sofort im Termin.

Verfahrensablauf

Option 1: digital

  1. Nutzen Sie den Online-Dienst "Wohnungsgeberbescheinigung"

  2. Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.

  3. Machen Sie alle notwendigen Eingaben.

  4. Nach Absenden des Antrags wird Ihnen die Wohnungsgeberbescheinigung als PDF ausgegeben und Sie erhalten ein Zuordnungsmerkmal.

  5. Teilen Sie das Zuordnungsmerkmal der einziehenden Person mit.

Option 2: analog

  1. Laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunter oder drucken Sie sie aus.

  2. Lassen Sie die Bescheinigung von Ihrem Wohnungsgeber ausfüllen. Sind Sie Eigentümer, stellen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bitte eigenständig aus.

  3. Bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung im Original oder PDF-Format zu Ihrem Termin mit.

    Hinweis: Das PDF-Format muss in dem Termin an den zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail zugestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)