Änderung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in reglementierten Berufen anzeigen

Details

Bestimmte Berufe unterliegen in Deutschland besonderen rechtlichen Regelungen. Diese nennt man reglementierte Berufe. Dazu gehören Berufe, für deren Ausübung bestimmte Berufsqualifikationen oder Erlaubnisse vorgeschrieben sind, zum Beispiel im Gesundheits-, Handwerks- oder Sicherheitsbereich.

Wenn Sie einen solchen Beruf vorübergehend oder gelegentlich aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz heraus in Deutschland ausüben, müssen Sie Ihre Tätigkeit anzeigen.
Ändern sich dabei relevante Angaben, sind Sie verpflichtet, diese Änderung erneut anzuzeigen.

Eine Anzeige ist zum Beispiel erforderlich, wenn sich:

  • Ihre persönlichen Daten ändern,

  • der Umfang oder die Art der Dienstleistung geändert wird,

  • sich Ihre Berufsqualifikation oder Ihr Versicherungsnachweis geändert hat.

Voraussetzungen

Damit eine Anzeige möglich und erforderlich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie sind in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz rechtmäßig niedergelassen.

  2. Sie üben einen reglementierten Beruf aus.

  3. Sie erbringen Ihre Dienstleistung vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland.

Unterlagen

Für die Anzeige der Änderung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Mitteilung über die Änderung der Dienstleistungserbringung

  • Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit

  • Nachweis über Ihre rechtmäßige Niederlassung im Herkunftsstaat

  • ggf. aktueller Nachweis Ihrer Berufsqualifikation

  • ggf. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

  1. Zeigen Sie die Änderung per Mail oder Brief bei der Stadt Bad Salzuflen an.

  2. Die Stadt Bad Salzuflen prüft Ihre Angaben und Unterlagen.

  3. Sie erhalten eine Rückmeldung, sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 13a Absatz 6 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Weiterführende Informationen

  • Diese Anzeige betrifft nur natürliche Personen; juristische Personen melden Änderungen gesondert.

  • Eine dauerhafte Niederlassung oder regelmäßige Tätigkeit in Deutschland ist nicht über diesen Dienst abzuwickeln.