Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
Details
Das Abbrennen von pyrotechnischen Feuerwerken der Kategorie F2 außerhalb von Silvester und Neujahr ist anzeigepflichtig. Die Anzeige dient der Prüfung, ob Sicherheitsanforderungen, insbesondere Brandabstände und örtliche Gegebenheiten, eingehalten werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind Feuerwerksartikel, die für den Gebrauch im Freien vorgesehen sind und üblicherweise an Silvester verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Feuerwerk nur dann durchgeführt werden darf, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Hinweise
Das Abbrennen von Feuerwerken kann in bestimmten Bereichen untersagt sein (z.B. Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen).
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände ist zwingend erforderlich.
Voraussetzungen
Sie verfügen über einen gültigen Befähigungsschein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht.
Unterlagen
Schriftliche Anzeige mit:
einer Kopie des Befähigungsscheins oder der Erlaubnis
einem Lageplan mit Kennzeichnung des Abbrennortes
einer Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 14 Tage.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie das geplante Abbrennen eines Feuerwerks per Mail oder Brief bei der Stadt Bad Salzuflen an.
Die Stadt Bad Salzuflen prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen.
Sofern keine Rückfragen oder Bedenken bestehen, erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Sollten Auflagen erforderlich sein oder das Feuerwerk nicht zulässig sein, werden Sie ebenfalls schriftlich informiert.Liegt Ihnen keine gegenteilige Mitteilung vor, können Sie das Feuerwerk zum angezeigten Termin unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abbrennen.
Rechtsgrundlagen
§ 23 Absatz 3 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Weiterführende Informationen
Die Stadt Bad Salzuflen richtet für die Silvesternacht Feuerwerksverbotszonen ein. Sowohl in der Fußgängerzone der Innenstadt von Bad Salzuflen sowie im Ortsteil Schötmar ist das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Feuerwerksverbot in Innenstadt und Schötmar - Veröffentlichungen - Stadt und Rathaus - Bad Salzuflen