Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Fernwärmesatzung

Details

Die Stadt Bad Salzuflen hat zur Förderung des Klimaschutzes eine Fernwärmesatzung erlassen, die in bestimmten Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer jedoch eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragen.

Bevor Sie mit der Antragsstellung beginnen beachten Sie bitte die Hinweise.

Weitere Informationen und FAQs finden Sie zusätzlich auf der Informationsseite zur Fernwärmesatzung als weiterführender Link.

Hinweise

Unter dem Punkt "Downloads" können Sie die Fernwärmesatzung und die kartographische Darstellung der Satzungsgebiete herunterladen.

Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung zunächst, ob für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Dieser besteht nur, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:

  • Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung und es ist durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen in der sich eine betriebsbereite Fernwärmeleitung (rote Linie) befindet.

  • Sie planen die Errichtung eines Neubaus oder eine grundlegende Änderung/Erneuerung der Heizungsanlage

  • Auf dem Grundstück wird Wärme für Raumheizung, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke verbraucht

Nur wenn alle der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang und Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Voraussetzungen für den Antrag und die erforderlichen Unterlagen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist möglich:

1. bei einem auf einem Grundstück befindlichen Gebäude, wenn die Gesamtnennwärmeleistung weniger als 5 kW beträgt oder

2. bei einer emissionsfreien Heizungsanlage (z.B. Solarthermieanlagen, elektrisch betriebene Wärmepumpen, Geothermie) oder

3. bei einer auf Basis erneuerbarer Energiequellen betriebenen Verbrennungsanlage (z.B. Biomasse, insbesondere Holz)

4. bei einer im Einzelfall offenbar nicht beabsichtigende Härte (Härtefallregelung)

Der Befreiungsantrag mit Ausfüllhilfe ist unter dem Punkt "Formulare" als Download verfügbar.

Unterlagen

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllter Befreiungsantrag

  • entsprechende Nachweise gemäß der Ausfüllhilfe

Rechtsgrundlagen

Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen