Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang für Fernwärme beantragen

Details

Die Stadt Bad Salzuflen hat zur Förderung des Klimaschutzes eine Fernwärmesatzung erlassen, die in bestimmten Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer jedoch eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragen.

Voraussetzungen

Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn:

  • bereits eine funktionierende Heizungsanlage vorhanden ist und kein Austausch erforderlich ist. (Stwbs)

  • besondere Gründe vorliegen, die eine Nutzung der Fernwärme unzumutbar machen.

Unterlagen

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • Begründung für die beantragte Befreiung.

  • Nachweise über bestehende Heizungsanlagen oder besondere Umstände.

Rechtsgrundlagen

Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen

Weiterführende Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:

Herr Jan Feldmeier
Fachbereich Stadtplanung und Umwelt
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
Telefon: 05222 952-391
E-Mail: j.feldmeier@bad-salzuflen.de