Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen

Details

Für Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu zählen alle Veränderungen, die den bestehenden Zustand eines Denkmals abändern – auch Renovierungen.

Beispiele hierfür sind:

  • Teilabbruch

  • Umgestaltung der Fassade

  • Anbringung von Schutzverkleidungen

  • Auftragen eines neuen Verputzes oder Anstriches

  • Dachdeckung

  • Änderung der Fenster

  • Werbeanlagen

  • Änderung des Grundrisses

  • Einbau einer Heizungsanlage

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Salzuflen.

Hinweise

  • Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt. Genehmigungsfreie Vorhaben erfordern eine separate denkmalrechtliche Erlaubnis, die vor Baubeginn einzuholen ist.

  • Liegt keine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Baumaßnahmen stillgelegt oder ein Rückbau gefordert werden.

  • Für unerlaubte Änderungen oder Abweichungen von der erteilten Erlaubnis können Geldbußen verhängt werden.

  • Zur Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. So lassen sich mögliche Verzögerungen durch fehlende Unterlagen vermeiden, und Fragen zur denkmalgerechten Ausführung können geklärt werden.

Fristen

Es gibt keine festgelegten Fristen. Beantragen Sie die Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor Baubeginn.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben betrifft ein Baudenkmal, einen denkmalgeschützten Bereich oder dessen Umgebung.

  • Sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen eingereicht werden.

  • Für die Online-Beantragung ist der Besitz einer BundID erforderlich

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind je nach Maßnahme erforderlich:

  • Antragsformular mit genauer Beschreibung der Maßnahme

  • Pläne (z. B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung

  • Erläuterungen der Maßnahme, ggf. mit zusätzlichen Angaben (z. B. Materialbeschreibung)

  • Weitere Unterlagen nach Bedarf (bitte Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde halten)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von u.a. vom Umfang der Maßnahme und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Darüber hinaus trifft die Untere Denkmalbehörde ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes. Dieser hat seine Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten abzugeben. Äußert sich der Landschaftsverband nicht innerhalb dieser Frist, kann die Denkmalbehörde davon ausgehen, dass Bedenken nicht bestehen.

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

  1. Besuchen Sie das Bauportal.NRW und klicken Sie auf den Button "Jetzt Antrag stellen", um den Onlineprozess zu starten

  2. Die Behörde erhält auf dem direkten Weg die Unterlagen und prüft die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den denkmalrechtlichen Vorgaben

  3. Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen

  4. Sie erhalten die denkmalrechtliche Erlaubnis

Option 2: Schriftliche Beantragung

  1. Reichen Sie den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Salzuflen schriftlich ein

  2. Die Behörde prüft nach Erhalt der Unterlagen die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den denkmalrechtlichen Vorgaben

  3. Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen

  4. Sie erhalten die denkmalrechtliche Erlaubnis

Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen, erfolgt die Prüfung und Erlaubnis zusammen mit der erforderlichen Baugenehmigung.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Weiterführende Informationen

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.