Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen
Details
Für Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu zählen alle Veränderungen, die den bestehenden Zustand eines Denkmals abändern – auch Renovierungen.
Beispiele hierfür sind:
Teilabbruch
Umgestaltung der Fassade
Anbringung von Schutzverkleidungen
Auftragen eines neuen Verputzes oder Anstriches
Dachdeckung
Änderung der Fenster
Änderung des Grundrisses
Einbau einer Heizungsanlage
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Salzuflen.
Online-Dienste
Hinweise
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt. Genehmigungsfreie Vorhaben erfordern eine separate denkmalrechtliche Erlaubnis, die vor Baubeginn einzuholen ist.
Liegt keine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Baumaßnahmen stillgelegt oder ein Rückbau gefordert werden.
Für unerlaubte Änderungen oder Abweichungen von der erteilten Erlaubnis können Geldbußen verhängt werden.
Zur Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde. So lassen sich mögliche Verzögerungen durch fehlende Unterlagen vermeiden, und Fragen zur denkmalgerechten Ausführung können geklärt werden.
Fristen
Es gibt keine festgelegten Fristen. Beantragen Sie die Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor Baubeginn.
Voraussetzungen
Das Vorhaben betrifft ein Baudenkmal, einen denkmalgeschützten Bereich oder dessen Umgebung.
Sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen eingereicht werden.
Für die Online-Beantragung ist der Besitz einer BundID erforderlich
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind je nach Maßnahme erforderlich:
Antragsformular mit genauer Beschreibung der Maßnahme
Pläne (z. B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung
Erläuterungen der Maßnahme, ggf. mit zusätzlichen Angaben (z. B. Materialbeschreibung)
Weitere Unterlagen nach Bedarf (bitte Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde halten)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von u.a. vom Umfang der Maßnahme und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Darüber hinaus trifft die Untere Denkmalbehörde ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes. Dieser hat seine Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten abzugeben. Äußert sich der Landschaftsverband nicht innerhalb dieser Frist, kann die Denkmalbehörde davon ausgehen, dass Bedenken nicht bestehen.
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung
Besuchen Sie das Bauportal.NRW und klicken Sie auf den Button "Jetzt Antrag stellen", um den Onlineprozess zu starten
Die Behörde erhält auf dem direkten Weg die Unterlagen und prüft die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den denkmalrechtlichen Vorgaben
Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen
Sie erhalten die denkmalrechtliche Erlaubnis
Option 2: Schriftliche Beantragung
Reichen Sie den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Salzuflen schriftlich ein
Die Behörde prüft nach Erhalt der Unterlagen die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den denkmalrechtlichen Vorgaben
Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen
Sie erhalten die denkmalrechtliche Erlaubnis
Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen, erfolgt die Prüfung und Erlaubnis zusammen mit der erforderlichen Baugenehmigung.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)