Nachbeurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen
Details
Deutsche, die im Ausland die Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung begründet haben, können auf Antrag die Begründung der Lebenspartnerschaft im deutschen Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen.
Die Beurkundung wird von dem deutschen Standesamt vorgenommen, wo die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Begründung der Lebenspartnerschaft.
Antragsberechtigt sind:
Die Lebenspartner*innen
Sind beide Lebenspartner*innen bereits verstorben, deren Eltern und Kinder
Kosten
Die Nachbeurkundung kostet 40,00 Euro. Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
Sie haben die Möglichkeit die Nachbeurkundung digital oder per Post zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden.
Der Antrag kann auch über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und so an das Standesamt Bad Salzuflen weitergeleitet werden.
Voraussetzungen
Personen, die
im Ausland eine Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung begründet haben und einer der Lebenspartner*innen
Inhaber*in der deutschen Staatsangehörigkeit ist oder
staatenlos mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist oder
heimatlose*r Ausländer*in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist oder
ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Unterlagen
Die zur Nachbeurkundung der Begründung der Lebenspartnerschaft erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der Lebenspartner*innen. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.
Für die Nachbeurkundung benötigen Sie in jedem Fall:
Einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag,
gültige Identitätsnachweise der Lebenspartner*innen (Personalausweis oder Reisepass),
ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. mit Übersetzung einer in Deutschland ansässigen, ermächtigten dolmetschenden Fachkraft und
Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil der Lebenspartner*innen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig und kann bis zu 1 Jahr dauern.
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital.
Sie werden durch ein*e der Mitarbeiter*innen beraten, welche Dokumente für die Nachbeurkundung der Begründung der Lebenspartnerschaft erforderlich sind.
Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und reichen diesen mit allen erforderlichen Dokumenten in originaler oder in beglaubigter Form ein.
Ein*e der Mitarbeiter*innen prüft die Unterlagen und beurkundet die Begründung der Lebenspartnerschaft.
Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich nach Fertigstellung für einen Abholtermin bei Ihnen.
Sie kommen zum Standesamt und erhalten die deutsche(n) Lebenspartnerschaftsurkunde(n) oder Sie erhalten die gewünschte(n) Urkunde(n) samt Rechnung per Post.
Rechtsgrundlagen
Die Nachbeurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt auf Grundlage des § 35 des Personenstandsgesetzes (PStG).