Nachbeurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen

Details

Deutsche, die im Ausland die Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) in der bis einschließlich 21. Dezember 2018 geltenden Fassung begründet haben, können auf Antrag die Begründung der Lebenspartnerschaft im deutschen Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen.

Die Beurkundung wird von dem deutschen Standesamt vorgenommen, wo die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Begründung der Lebenspartnerschaft.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Lebenspartner*innen

  • Sind beide Lebenspartner*innen bereits verstorben, deren Eltern und Kinder

Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Nachbeurkundung digital oder per Post zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Der Antrag kann auch über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und so an das Standesamt Bad Salzuflen weitergeleitet werden.

Begriffe im Kontext

Nachbeurkundung, Registrierung, Lebenspartnerschaft im Ausland, deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde