Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz anmelden
Details
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erfordert eine vorherige Anmeldung bei dem Standesamt, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.
Hinweise
Die Anmeldung der Erklärung kann mündlich beim Standesamt erfolgen oder schriftlich eingereicht werden.
Begriffe im Kontext
Anmeldung, SBGG, Vornamensänderung, Geschlechtsänderung