Er­klä­run­gen zum Ge­schlecht­s­ein­trag und zu den Vor­na­men nach dem Selbst­be­stim­mungs­ge­setz anmelden

Details

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erfordert eine vorherige Anmeldung bei dem Standesamt, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.

Hinweise

Die Anmeldung der Erklärung kann mündlich beim Standesamt erfolgen oder schriftlich eingereicht werden.

Begriffe im Kontext

Anmeldung, SBGG, Vornamensänderung, Geschlechtsänderung