Beistandschaft beantragen
Details
Die Beistandschaft des Jugendamtes bietet folgende Unterstützung:
Feststellung der Vaterschaft: Das Jugendamt hilft dabei, die rechtliche Vaterschaft zu klären.
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Unterstützung bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
Mit der schriftlichen Erklärung wird das Jugendamt als Beistand tätig und gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes in diesen Angelegenheiten. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Kosten
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Hinweise
Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.
Fristen
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Bad Salzuflen eingerichtet werden kann:
Sie sind alleinsorgeberechtigt oder haben das Kind in Ihrer Obhut bei gemeinsamer elterlicher Sorge.
Das Kind muss minderjährig sein.
Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bad Salzuflen haben.
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei:
Schriftliche Erklärung
Falls vorhanden: Unterhaltstitel oder Scheidungsurteil
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig. In der Regel dauert es wenige Wochen.
Verfahrensablauf
Kontaktaufnahme: Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin beim Jugendamt.
Beratung: Besprechen Sie im Termin alle erforderlichen Unterlagen und den Antrag. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Antragstellung: Reichen Sie die schriftliche Erklärung ein.
Prüfung und Einrichtung: Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und richtet die Beistandschaft ein. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Rechtsgrundlagen
§ 55 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 1712 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weiterführende Informationen
Als Beistand übernimmt das Jugendamt folgende Aufgaben für Sie oder Ihr Kind:
im Rahmen der Klärung der Vaterschaft:
Schriftverkehr mit dem potentiellen Vater
Aufklärung über die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft und die rechtlichen Folgen
Einleitung eines Abstammungsverfahrens beim Familiengericht zur Klärung der Vaterschaft, falls die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird
Vertretung Ihres Kindes im Abstammungsverfahren vor dem Familiengericht
im Rahmen der Verfolgung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes:
Einkommensauskunft beim unterhaltspflichtigen Elternteil einholen
Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
Aufforderung zur Zahlung und Zahlungsvereinbarungen schließen
Titulierung des Unterhaltsanspruchs: freiwilliges Anerkenntnis durch eine Urkunde über die Unterhaltsverpflichtung oder Einleitung eines gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens beim Familiengericht, falls keine freiwillige Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt
Vertretung Ihres Kindes im Unterhaltsfestsetzungsverfahren vor dem Familiengericht bzw. Oberlandesgericht
Zwangsvollstreckung des Unterhalts, beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltspfändung, wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird
Darüber hinaus können sich junge Volljährige unter 21 Jahren im Rahmen einer Beratung beim Jugendamt zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern beraten lassen.