Beistandschaft beantragen

Details

Die Beistandschaft des Jugendamtes bietet folgende Unterstützung:

  • Feststellung der Vaterschaft: Das Jugendamt hilft dabei, die rechtliche Vaterschaft zu klären.

  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Unterstützung bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

Mit der schriftlichen Erklärung wird das Jugendamt als Beistand tätig und gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes in diesen Angelegenheiten. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Kosten

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

Hinweise

  • Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

Fristen

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Bad Salzuflen eingerichtet werden kann:

  • Sie sind alleinsorgeberechtigt oder haben das Kind in Ihrer Obhut bei gemeinsamer elterlicher Sorge.

  • Das Kind muss minderjährig sein.

  • Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bad Salzuflen haben.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Schriftliche Erklärung

  • Falls vorhanden: Unterhaltstitel oder Scheidungsurteil

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig. In der Regel dauert es wenige Wochen.

Verfahrensablauf

  • Kontaktaufnahme: Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin beim Jugendamt.

  • Beratung: Besprechen Sie im Termin alle erforderlichen Unterlagen und den Antrag. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.

  • Antragstellung: Reichen Sie die schriftliche Erklärung ein.

  • Prüfung und Einrichtung: Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und richtet die Beistandschaft ein. Dies kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 1712 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Weiterführende Informationen

Als Beistand übernimmt das Jugendamt folgende Aufgaben für Sie oder Ihr Kind:

im Rahmen der Klärung der Vaterschaft:

  • Schriftverkehr mit dem potentiellen Vater

  • Aufklärung über die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft und die rechtlichen Folgen

  • Einleitung eines Abstammungsverfahrens beim Familiengericht zur Klärung der Vaterschaft, falls die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird

  • Vertretung Ihres Kindes im Abstammungsverfahren vor dem Familiengericht

im Rahmen der Verfolgung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes:

  • Einkommensauskunft beim unterhaltspflichtigen Elternteil einholen

  • Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes

  • Aufforderung zur Zahlung und Zahlungsvereinbarungen schließen

  • Titulierung des Unterhaltsanspruchs: freiwilliges Anerkenntnis durch eine Urkunde über die Unterhaltsverpflichtung oder Einleitung eines gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens beim Familiengericht, falls keine freiwillige Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt

  • Vertretung Ihres Kindes im Unterhaltsfestsetzungsverfahren vor dem Familiengericht bzw. Oberlandesgericht

  • Zwangsvollstreckung des Unterhalts, beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltspfändung, wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird

Darüber hinaus können sich junge Volljährige unter 21 Jahren im Rahmen einer Beratung beim Jugendamt zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern beraten lassen.