Gefundenen Gegenstand im Fundbüro abholen
Details
Sie haben ein Fundstück im Fundbüro abgegeben und hinterlegt, welches Sie erwerben möchten? Sollte der Eigentümer nicht ermittelt werden können, werden Sie per Post darüber benachrichtigt. Das Fundstück können Sie daraufhin im Fundbüro abholen.
Unterlagen
Für die Herausgabe des Fundstücks bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die Bearbeitungsgebühr mit.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie darüber informiert wurden, dass das Fundstück in Ihren Besitz übergeht, können Sie nach vorheriger Absprache vorbei kommen.
Sie melden sich im Fundbüro am Service- und Infopoint an.
Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr.
Den Fundgegenstand bekommen Sie im Anschluss ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
§ 978 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)