Gefundenen Gegenstand im Fundbüro abgeben
Details
Sollten Sie etwas gefunden haben, hilft Ihnen das Fundbüro weiter. Sie können gefundene Gegenstände mit einem Wert von über 10 Euro im Fundbüro abgeben. Verlorene Gegenstände werden dort sicher verwahrt und nach sechs Monaten kann der Finder den Besitz übernehmen, falls kein Eigentümer ermittelt werden kann.
Sollte ein Hinweis auf den Eigentümer vorliegen, z.B. bei Personaldokumenten, setzt sich das Fundbüro mit diesem in Verbindung.
Hinweise
Fundsachen können außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice auch bei der Polizei abgegeben werden.
Fundsachen aus Zügen müssen an die Zentrale Fundstelle der Deutschen Bahn AG gemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar im Fundbüro.
Verfahrensablauf
Sie können die Fundsache ohne Termin im Service- und Infopoint abgeben.
Geben Sie an, wann und wo Sie die Fundsache gefunden haben.
Geben Sie Auskunft, ob Sie das Fundstück nach sechs Monaten erwerben möchten - falls kein Eigentümer ermittelt werden kann.
Rechtsgrundlagen
§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weiterführende Informationen
Finder von verlorenen Gegenständen haben außerdem Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % des Werts bei bis zu 500 Euro, sowie 3 % für den Betrag über 500 Euro, wenn der Eigentümer bekannt wird.
Sollte der Finder den Finderlohn geltend machen, so wird dies dem Verlierer bei Aushändigung mitgeteilt.