Besondere Gebührenfestsetzung bei Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser beantragen
Details
Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke mit einer Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser, wie z. B. Toiletten, Waschmaschinen, wird in einem separaten Bescheid berechnet. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Dachfläche, von der die Regenwassernutzungsanlage gespeist wird.
Der Antrag auf eine besondere Festsetzung ermöglicht es, die Schmutzwassergebühren individuell anzupassen.
Hinweise
Die besondere Festsetzung ist in § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen geregelt.
Begriffe im Kontext
Abwassergebühr, Schmutzwassergebühr, Regenwassernutzungsanlage