Besondere Gebührenfestsetzung bei Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser beantragen

Details

Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke mit einer Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser, wie z. B. Toiletten, Waschmaschinen, wird in einem separaten Bescheid berechnet. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Dachfläche, von der die Regenwassernutzungsanlage gespeist wird.

Der Antrag auf eine besondere Festsetzung ermöglicht es, die Schmutzwassergebühren individuell anzupassen.

Kosten

Die Bearbeitung des Antrages ist kostenfrei.

Hinweise

Die besondere Festsetzung ist in § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen geregelt.

Fristen

Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen (§ 11 Abs. 4 der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen).

Voraussetzungen

  • Vorhandensein einer Regenwassernutzungsanlage

Unterlagen

  • Formloser Antrag auf besondere Festsetzung

  • Nachweis über das Vorhandensein einer Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser

Verfahrensablauf

  1. Reichen Sie den formlosen Antrag (inkl. Nachweis) per Post oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung Bad Salzuflen ein.

  2. Die Stadtverwaltung prüft Ihren Antrag und setzt die Gebühren neu fest.

  3. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen

Rechtsbehelf

Falls Sie mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.