Hund steuerlich abmelden

Details

Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr halten, muss die Hundesteuer bei der Stadt Bad Salzuflen abgemeldet werden. Gründe für die Abmeldung können der Tod des Hundes, die Abgabe an eine andere Person oder der Wegzug aus Bad Salzuflen sein. Die Abmeldung stellt sicher, dass die Steuerpflicht beendet wird und keine weiteren Gebühren berechnet werden.

Für die Abmeldung im Bürgerservice können Sie das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular (siehe Antragsformulare) an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden.

Alternativ können Ihren Hund auch persönlich im Bürgerservice abmelden.

Für die persönliche Abmeldung Ihres Hundes ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

  • Bei einem Umzug in eine andere Kommune müssen Sie Ihren Hund separat abmelden.

  • Ist Ihr Hund nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW ordnungsrechtlich angemeldet worden, muss zusätzlich zur Abmeldung im Bürgerservice eine ordnungsrechtliche Abmeldung erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Fachdienst Ordnungswesen.

  • Bei einer geänderten Bankverbindung teilen Sie diese bitte der Zahlungsabwicklung mit.

  • Mit der steuerlichen Abmeldung des Hundes müssen Sie die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Bad Salzuflen (Bürgerservice) zurückzugeben.

Begriffe im Kontext

Hund abmelden, Hundesteuer, Steuermarke, Hund verstorben, Hund abgeben