Namensänderung beantragen

Details

Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Vor- oder Familienname geändert wird. Eine Namensänderung beim Standesamt kann nur in bestimmten Fällen erfolgen.

Mögliche Namensänderungen können sein:

  • Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

  • Angleichung eines Namens an das deutsche Recht (oft nach Einbürgerung) z. B. Ablegung des Vatersnamens

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

  • Einbenennung eines Kindes

  • Namenserteilung

  • Neusortierung der bestehenden Vornamen

  • Anschlusserklärungen

Hinweise

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde beim Kreis Lippe zuständig.

Begriffe im Kontext

Namensänderung, Wiederannahme Geburtsname, Angleichungserklärung, Einbenennung, Namenserteilung, Neusortierung der Vornamen, Anschlusserklärung, Namenserklärung