Namensänderung beantragen
Details
Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Vor- oder Familienname geändert wird. Eine Namensänderung beim Standesamt kann nur in bestimmten Fällen erfolgen.
Mögliche Namensänderungen können sein:
Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Angleichung eines Namens an das deutsche Recht (oft nach Einbürgerung) z. B. Ablegung des Vatersnamens
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
Einbenennung eines Kindes
Namenserteilung
Neusortierung der bestehenden Vornamen
Anschlusserklärungen
Hinweise
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde beim Kreis Lippe zuständig.
Begriffe im Kontext
Namensänderung, Wiederannahme Geburtsname, Angleichungserklärung, Einbenennung, Namenserteilung, Neusortierung der Vornamen, Anschlusserklärung, Namenserklärung