Geburt anmelden

Details

Wenn Ihr Kind in Bad Salzuflen geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzeigen.

Anzeigepflichtig sind:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,

  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

  • bei Geburten in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, der Träger der Einrichtung.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der gewünschten Geburtsurkunden:

  • 10,00 Euro für die erste Geburtsurkunde

  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang

  • Gebührenfrei für Urkunden der Mutterschaftshilfe, Elterngeld und Kindergeld

Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.

Hinweise

  • Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

  • Ausländische Dokumente müssen durch eine in Deutschland ansässige, ermächtigte, dolmetschende Fachkraft übersetzt werden. Einen Link zur Dolmetscher*innendatenbank finden Sie unter den weiterführenden Links.

Fristen

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb von einer Woche angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Das Kind muss in Bad Salzuflen geboren sein

Unterlagen

Die zur Anmeldung der Geburt erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der Kindeseltern (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort etc.). Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.

Für die Anmeldung der Geburt benötigen Sie in jedem Fall:

  • Gültige Identitätsnachweise der Kindeseltern (Personalausweis oder Reisepass)

  • Geburtsanzeige (auszufüllen und zu unterschreiben von der Hebamme, Notarzt*in oder Einrichtung)

  • Namenserklärung (auszufüllen und zu unterschreiben von den Kindeseltern)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen wenige Tage.

Verfahrensablauf

  1. Nach der Geburt Ihres Kindes kontaktieren Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital.

  2. Sie werden durch ein*e der Mitarbeiter*innen beraten, welche Dokumente für die Beurkundung der Geburt erforderlich sind.

  3. Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein.

  4. Ein*e der Mitarbeiter*innen prüft die Unterlagen und beurkundet die Geburt.

  5. Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich nach Fertigstellung für einen Abholtermin bei Ihnen.

  6. Sie kommen mit allen originalen Dokumenten zum Standesamt und erhalten die Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes.

Rechtsgrundlagen

Die Anmeldung und Beurkundung der Geburt erfolgt auf Grundlage der §§ 18 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).

Weiterführende Informationen