Geburt anmelden
Details
Wenn Ihr Kind in Bad Salzuflen geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzeigen.
Anzeigepflichtig sind:
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
bei Geburten in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, der Träger der Einrichtung.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der gewünschten Geburtsurkunden:
10,00 Euro für die erste Geburtsurkunde
5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang
Gebührenfrei für Urkunden der Mutterschaftshilfe, Elterngeld und Kindergeld
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Ausländische Dokumente müssen durch eine in Deutschland ansässige, ermächtigte, dolmetschende Fachkraft übersetzt werden. Einen Link zur Dolmetscher*innendatenbank finden Sie unter den weiterführenden Links.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb von einer Woche angezeigt werden.
Voraussetzungen
Das Kind muss in Bad Salzuflen geboren sein
Unterlagen
Die zur Anmeldung der Geburt erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der Kindeseltern (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort etc.). Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.
Für die Anmeldung der Geburt benötigen Sie in jedem Fall:
Gültige Identitätsnachweise der Kindeseltern (Personalausweis oder Reisepass)
Geburtsanzeige (auszufüllen und zu unterschreiben von der Hebamme, Notarzt*in oder Einrichtung)
Namenserklärung (auszufüllen und zu unterschreiben von den Kindeseltern)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen wenige Tage.
Verfahrensablauf
Nach der Geburt Ihres Kindes kontaktieren Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital.
Sie werden durch ein*e der Mitarbeiter*innen beraten, welche Dokumente für die Beurkundung der Geburt erforderlich sind.
Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein.
Ein*e der Mitarbeiter*innen prüft die Unterlagen und beurkundet die Geburt.
Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich nach Fertigstellung für einen Abholtermin bei Ihnen.
Sie kommen mit allen originalen Dokumenten zum Standesamt und erhalten die Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes.
Rechtsgrundlagen
Die Anmeldung und Beurkundung der Geburt erfolgt auf Grundlage der §§ 18 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).