Vorübergehende Gestattung einer Schankwirtschaft

Details

Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten, öffentlichen Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten?

Dann benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung). Dasselbe gilt für sonstige Anlässe mit zeitlich befristetem Charakter (z.B. Baukantinen, die während der Zeit einer bestimmten Baustelle betrieben werden).

Nehmen Sie regelmäßig an denselben wiederkehrenden Veranstaltungen teil? Dann könnte statt der wiederholten Beantragung einer Gestattung auch eine Dauererlaubnis in Betracht kommen.

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten, öffentlichen Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung). Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Eine zusätzliche Gestattung ist nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums NRW vom 25.04.2024 nicht mehr erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die Tätigkeit den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst (§ 56 Abs. 3 Nr. 3 b) GewO).

Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten, noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung.

Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft, als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.

Begriffe im Kontext

Schankerlaubnis vorübergehend, Alkoholausschank Gestattung