Gestattung einer Schankwirtschaft (Schankerlaubnis) beantragen
Details
Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten, öffentlichen Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung). Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.
Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft, als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.
Hinweise
Hinweis an Inhaberinnen bzw. Inhaber von Reisegewerbekarten, die als Tätigkeit das Feilbieten von alkoholischen Getränken beinhalten, benötigen keine gesonderte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Eine zusätzliche Gestattung ist nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums NRW vom 25.04.2024 nicht mehr erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die Tätigkeit den Ausschank von alkoholischen Getränken, während der Dauer einer ortsfesten Veranstaltung umfasst (§ 56 Abs. 3 Nr. 3 b) GewO).
Fristen
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Voraussetzungen
Siehe Antragsunterlagen
Vorliegen eines besonderen Anlasses, wie z. B. ein Jubiläum, Sportwerbewoche, Geschäftseröffnung, Sommerfest, etc.
Unterlagen
schriftliche Antragstellung mit bereitgestelltem Antragsvordruck oder elektronische Antragstellung
Sie können den Antrag auf Gestattung auch elektronisch und medienbruchfrei über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraegePersonalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Lageplan, bspw. Gebäudegrundriss bei Veranstaltungen in Gebäuden, oder Flur, Flurstück bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit eingezeichneten, farblich markierten Ständen, Fluchtwegen, Tischen, Toiletten etc.
Grundriss der Schankfläche
Bearbeitungsdauer
Bei kurzfristigen Anträgen kann eine abschließende Bearbeitung nicht garantiert werden.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag schriftlich oder online über das Serviceportal.
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und rechtliche Eignung.
Sie erhalten eine schriftliche Erlaubnis inklusive Gebührenfestsetzung.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
§ 55 a Gewerbeordnung (GewO)