Handwerker-Parkausweis beantragen
Details
Mit dem Handwerker-Parkausweis erhalten Handwerks- oder Servicebetriebe eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Ausweis erleichtert das Parken während handwerklicher Einsätze und gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit fest angebrachter Firmenaufschrift, die regelmäßig schweres oder umfangreiches Material transportieren oder lagern.
Welche Arten von Parkausweisen gibt es?
Ausweis für das Stadtgebiet Bad Salzuflen – gültig 3 Jahre
Regionaler Handwerker-Parkausweis Ostwestfalen-Lippe – gültig 1 Jahr
Welche Parkberechtigungen umfasst der Ausweis?
Während des Einsatzes am Einsatzort dürfen berechtigte Fahrzeuge in folgenden Bereichen stehen:
im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286)
in Zonenhaltverboten (Zeichen 290)
auf öffentlichen Parkplätzen, auch bei Bewohner- oder Zeitbeschränkung (Zeichen 314/315)
in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn niemand behindert wird (325)
auf Parkflächen mit Parkscheibe/Parkschein – ohne Zeitbegrenzung und ohne Gebühr
an Parkuhren oder Parkscheinautomaten – gebührenfrei, sofern keine andere Abstellmöglichkeit besteht und der Einsatz zwingend ist
Wofür gilt der Ausweis nicht?
Reine Lade- oder Transporttätigkeiten ohne handwerklichen Zweck berechtigen nicht zur Ausstellung eines Ausweises.
Hinweise
Der Parkausweis gilt nur für die jeweils eingetragenen Fahrzeuge.
Der Ausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Voraussetzungen
Für den Handwerker-Parkausweis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Handwerksbetrieb bzw. handwerksähnlicher Gewerbebetrieb
Fahrzeug mit fest angebrachter Firmenaufschrift
Einsatzfahrzeug mit handwerklicher Zweckbindung
Kein Rechtsanspruch auf Ausstellung – Entscheidung nach Ermessen
Unterlagen
Für den Antrag benötigen Sie:
ausgefülltes Antragsformular
gültige Handwerkskarte
aktuelle Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bearbeitungsdauer
In der Regel bis zu vier Wochen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie Ihren Handwerker-Parkausweis online über das Antragsformular.
Ihr Antrag wird bearbeitet.
Bei Bewilligung erhalten Sie den Parkausweis inklusive Gebührenbescheid per Post.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung