Vergnügungssteuererklärung abgeben
Details
Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören:
Gewerbliche Tanzveranstaltungen
Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen
Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen).
Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 4,8 % des Spieleinsatzes.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: Fester Betrag je Apparat und Kalendermonat:
In Spielhallen: 35 Euro.
In Gaststätten und anderen Orten: 25 Euro.
Kosten
Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Bitte reichen Sie Ihre Vergnügungssteueranmeldungen pünktlich ein, um die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu vermeiden.
Fristen
Gewerbliche Tanzveranstaltungen
erstmalige Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen.
regelmäßigen Veranstaltungen: Abgabe der Vergnügungssteueranmeldung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals
Aufstellung von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten
erstmalige Anmeldung: schriftliche Anmeldung bis zum 7. Werktag des Folgemonats
Abgabe der Vergnügungssteueranmeldung für Spielgeräte in Spielhallen: Abgabe bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Monats
Abgabe der Vergnügungsteueranmeldung für Spielgeräte in Gaststätten und anderen Orten: Anmeldung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals
Unterlagen
bei Tanzveranstaltungen: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke
bei Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke, Zählwerk-Ausdrucke
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 - 3 Arbeitstage.
Verfahrensablauf
Anmeldung der erstmaligen Durchführung von Tanzveranstaltungen oder Aufstellung von Spielgeräten
Rückantwort des Fachdienst Steuern und Beteiligungen mit weiteren Informationen und der Bitte um fristgerechte Abgabe der Vergnügungssteueranmeldungen
Abgabe der vollständig ausgefüllten Vergnügungssteueranmeldung ggfs. weiterer benötigter Unterlagen (z. B. Zählwerkausdrucke)
Überprüfung Ihrer Vergnügungssteueranmeldung
Erstellung und Versand Ihres Vergnügungssteuerbescheides
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 (Vergnügungssteuersatzung)
Rechtsbehelf
Falls Sie mit dem Vergnügungssteuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.