Elternbeiträge für Kindertagespflege

Details

1. Allgemeines

Für einen Kindertagespflegeplatz werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.

Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen. Maximal jedoch bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld. Für die von den Eltern oder der Tagespflegeperson gewählten Ferienzeiten ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten.
Ist Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung oder des Offenen Ganztages in der Grundschule erforderlich, wird für sie kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.

2. Geschwisterbefreiung

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege, die OGS oder die Randstundenbetreuung VESUV in Anspruch nehmen

  • ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste Beitrag zu zahlen.
  • Ist ein Kind aufgrund landesrechtlicher Regelung beitragsbefreit (gemäß KiBiz), ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
3. Jahreseinkommen

3.1. Berechnung
Berücksichtigt werden
alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte außer Kindergeld und -zuschlag (nicht das zu versteuernde Einkommen oder das Nettoeinkommen!). Es gibt keinen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten.

Abgezogen werden

  • Werbungskosten: pauschal 1.000,00 Euro oder vom Finanzamt höhere anerkannte Beträge
  • Kinderbetreuungskosten: soweit steuerlich anerkannt
  • Freibeträge ab dem dritten Kind: Kinder- und Betreuungsfreibeträge gemäß Einkommenssteuerrecht
  • Vom Elterngeld: monatlich 150 Euro bzw. 300 Euro

Zugerechnet werden

  • bei sozialversicherungsfrei Beschäftigten 10 Prozent des berechneten Jahreseinkommens.

3.2. Berechnungsbasis ist:

  • das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres

3.3. Veränderungen in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • sind unverzüglich mitzuteilen
  • werden ab dem Folgemonat berücksichtigt
  • Einkommensveränderungen bis zu 2.500,00 Euro jährlich führen zu keiner Änderung des Beitrages.

Kosten

Monatsbeitrag:
0,00 Euro bis zu 20.000,00 Euro berechnetem Jahreseinkommen

Kinder unter 3 Jahren
30,00 – 183,00 Euro für 25 Wochenstunden
48,00 – 354,00 Euro für 35 Wochenstunden
78,00 – 537,00 Euro für 45 Wochenstunden

Kinder ab 3 Jahren
06,00 – 159,00 Euro für 25 Wochenstunden
12,00 – 318,00 Euro für 35 Wochenstunden
18,00 – 477,00 Euro für 45 Wochenstunden

Eine genauere Ermittlung ist mit dem Elternbeitragsrechner möglich.

Die Heranziehung erfolgt jedoch maximal bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld.

Unterlagen

Einkommensnachweise:

  • Lohnbescheinigung (auch Minijob)
  • Unterhaltsnachweise
  • Nachweise über sonstige Einkünfte

Bescheide über:

  • Asylbewerberleistungen
  • Arbeitslosengeld I oder II (einschließlich Berechnungsbogen)
  • Einkommenssteuer des Finanzamtes (auch für Anerkennung höherer Werbungskosten)
  • Elterngeld
  • Grundsicherung
  • Krankengeld
  • Rente
  • Wohngeld

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand

Extreme Hitze verursacht Straßenschäden in der Stadt Bad Salzuflen – Einige Bereiche gesperrt

Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmende aufgrund möglichen Unfallrisikos um erhöhte Vorsicht

Bad Salzuflen (26. Juni 2026). Achtung auf den Straßen in Bad Salzuflen! Da es rasch heiß wird und die Hitze bereits über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahndecke im gesamten Stadtgebiet immer weiter auf. In der Folge wurden einige Straßenabschnitte gesperrt, da die extremen Witterungsbedingungen zu Schäden an der Straßendecke führen, sodass die Befahrbarkeit eingeschränkt ist bzw. nicht mehr möglich.

Um die Verkehrsteilnehmenden, aber auch deren Fahrzeuge zu schützen, mögliche Unfallrisiken zu minimieren und die Belastungen der geschädigten Straßendecken zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung kurzfristig einige Bereiche gesperrt. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert und Anliegerinnen sowie Anlieger können bis zu ihren Grundstücken passieren.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet die Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und empfiehlt die Geschwindigkeit anzupassen bzw. gegebenenfalls Schritttempo zu fahren. Sobald die Witterung es wieder zulässt, erfolgt zeitnah die Beseitigung von entstandenen Schäden.