Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl

Details

Der orange bundeseinheitliche Parkausweis ermöglicht Menschen mit bestimmten Behinderungen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen.

Berechtigter Personenkreis

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und:

    • einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (einschließlich der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen).

    • oder einem GdB von mindestens 70% für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (inklusive der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen) sowie einem GdB von mindestens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

  • Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60%.

  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem GdB von mindestens 70%.

Hinweise

Der Parkausweis erlaubt keine Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen.

  • Weitere Parkerleichterungen können mit der Stadt Bad Salzuflen abgestimmt werden.

Begriffe im Kontext

Schwerbehindertenparkausweis, Parkausweis aG-light