Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl
Details
Der orange bundeseinheitliche Parkausweis ermöglicht Menschen mit bestimmten Behinderungen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigter Personenkreis
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und:
einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (einschließlich der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen).
oder einem GdB von mindestens 70% für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (inklusive der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen) sowie einem GdB von mindestens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60%.
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem GdB von mindestens 70%.
Hinweise
Der Parkausweis erlaubt keine Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen.
Weitere Parkerleichterungen können mit der Stadt Bad Salzuflen abgestimmt werden.