Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl (aG-light)
Details
Der orange bundeseinheitliche Parkausweis ermöglicht Menschen mit bestimmten Behinderungen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigter Personenkreis
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und:
einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (einschließlich der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen).
oder einem GdB von mindestens 70% für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (inklusive der Lendenwirbelsäule, soweit diese das Gehvermögen beeinflussen) sowie einem GdB von mindestens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60%.
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem GdB von mindestens 70%.
Hinweise
Der Parkausweis erlaubt keine Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen.
Weitere Parkerleichterungen können mit der Stadt Bad Salzuflen abgestimmt werden.
Unterlagen
- Gültiger Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen
Vor der Entscheidung über die Erteilung der Parkerleichterung wird vom Versorgungsträger eine Stellungnahme angefordert. Dabei kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.