Bordsteinabsenkung beantragen

Details

Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt . Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Bad Salzuflen. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen die unten angegebenen Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner.

In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Für neue Zufahrten ist dennoch ein Antrag notwendig, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegsbefestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist und diese im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden muss.Die erforderlichen Arbeiten führt ein Hausmeisterunternehmen der Stadt Bad Salzuflen durch.

Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau in der Regel der Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen bedarf. Dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma 

in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühren gemäß Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bad Salzuflen
    und
  • Herstellungskosten

Hinweise

Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Voraussetzungen

Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan
  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Fotos der Bestandssituation

Bearbeitungsdauer

7 Tage

circa 6 Wochen

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Strassen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht