Grundsteuer

Details

Alle Grundstückseigentümer müssen jährlich Grundsteuer an ihre Kommune zahlen. Es handelt sich um eine Objektsteuer. Das heißt, sie bezieht sich auf das Grundstück. Wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen bleiben bei ihrer Festsetzung unberücksichtigt. Die Festsetzung erfolgt in zwei Stufen:

1. Stufe
Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Es errechnet für das Grundstück den Einheitswert und den Steuermessbetrag. Die beiden Ergebnisse teilt es dann dem Steuerpflichtigen per Einheitswert- und Grundssteuermessbescheid mit.

2. Stufe
Die Stadtverwaltung multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatz und fordert den Grundstückeigentümer mit dem Grundbesitzabgabenbescheid zur Zahlung auf.

Die Stadt Bad Salzuflen ist an die Festsetzungen des Finanzamtes Detmold gebunden. Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher an das Finanzamt zu richten.

Die Grundsteuer ist immer für das ganze Jahr von dem Eigentümer zu zahlen, dem das Grundstück am 01.01. des Jahres gehört. Eine automatische Umschreibung bei Eigentümerwechsel erfolgt erst zum 01.01. des Folgejahres. Die übrigen Gebühren (Müllabfuhr, Niederschlags- und Schmutzwasser, Straßenreinigung) sind vom 01. des auf den Eigentumsübergang folgenden Monats vom neuen Eigentümer zu zahlen. Bei Einverständnis beider Vertragspartner kann die Umschreibung der Grundsteuer wie bei den Gebühren jedoch auch schon zum 01. des Folgemonats erfolgen.

Unter "Links" steht das entsprechende Formular zur Verfügung.

Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Detmold erreichen Sie unter 05231 972-1959, jeweils Mo. bis Fr. von 9:00 bis 18:00 Uhr.

Kosten

Bad Salzufler Grundsteuerhebesätze:

  • 425 Prozent für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • 620 Prozent für übrige bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)

Hinweise

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Unterlagen

keine

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.