Grundstücksteilung genehmigen
Details
Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt für ihre Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigt diese Genehmigung nicht.
Begriffe im Kontext
Teilungsgenehmigung, Grundstück teilen