Grundstücksteilung genehmigen

Details

Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt für ihre Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigt diese Genehmigung nicht.

Begriffe im Kontext

Teilungsgenehmigung, Grundstück teilen