Baulast löschen

Details

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

Kosten

50,00 Euro

Zahlungsart
Überweisung

Unterlagen

Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit

  • genauer Grundstücksbezeichnung (Strasse, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
    und
  • Begründung, warum das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)