Baulast löschen

Details

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.

Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

von Montag, den 19.Mai bis Donnerstag, den 22.Mai ist der Fachbereich 6 (Stadtentwicklung und Umwelt) aufgrund eines Umzugs nur eingeschränkt erreichbar.  

Ebenfalls in diesem Zeitraum ist das Standesamt ausschließlich über den Seiteneingang in der Ratsgasse erreichbar. Vor Ort wird ein provisorischer Briefkasten eingerichtet, damit Unterlagen weiterhin problemlos eingeworfen werden können. Der Zugang zum historischen Rathaus erfolgt ebenfalls über diesen Seiteneingang.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.