Baulast beauskunften

Details

Eine Baulastauskunft gibt Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften ergeben.

Beispiele für Baulasten sind:

  • Übernahme von Abstandsflächen,

  • Sicherstellung von Zuwegungen oder Zufahrten,

  • Vereinigung mehrerer Grundstücke im baurechtlichen Sinne.

 

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Hierin können neben Baulasten auch weitere baurechtliche Verpflichtungen eingetragen sein.

 

Das Recht auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • Eigentümerinnen und Eigentümern sowie dinglich Berechtigten,

  • Kaufinteressierten,

  • künftigen Hypotheken- und Grundschuldgläubigerinnen und -gläubigern,

  • Notarinnen und Notaren,

  • Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, Fachplanerinnen und Fachplanern,

  • Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI).

Sie können Einsicht in das Verzeichnis nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Kosten

  • Schriftliche Auskunft: 50,00 – 150,00 Euro

  • Schriftliche Auskunft über das Nichtvorhandensein von Baulasten: 30,00 Euro

 

Die Gebühren werden per Kostenbescheid erhoben und sind zu überweisen.

Unterlagen

Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit:

  • genauer Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

  • Begründung des berechtigten Interesses

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW (Landesbauordnung 2018  BauO NRW 2018)