Schiedsamt

Details

Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.

Kosten

bis zu 60,00 Euro sowie anfallende Kosten für Auslagen

Zahlungsart
Die Zahlung eines Vorschusses ist mit der Schiedsperson zu regeln.

Unterlagen

formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson

 

der Stab Personal der Stadtverwaltung ist aufgrund von Umzügen am 30. Juni und 01. Juli nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Weiter ist die Gewerbeabteilung der Stadt am Montag, 30. Juni nicht im Haus. Bürgerinnen und Bürger sowie externe Behörden werden gebeten, Anfragen vorrangig schriftlich bzw. per E-Mail (gewerbe@bad-salzuflen.de) zu stellen.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.