Beurkundungen

Details

Was kann beurkundet werden?

  1. Vaterschaftsanerkennung

    • Erforderlich für nichtehelich geborene Kinder.

    • Zustimmungsbedarf durch die Mutter.

    • Ab dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich.

    • Kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, kostenpflichtig beim Notar.

    • Gemeinsames Vorsprechen von Vater und Mutter empfohlen, aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung möglich.

  2. Mutterschaftsanerkennung

    • Notwendig, wenn ein Elternteil oder beide die italienische oder vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen.

    • Persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.

  3. Unterhaltsbeurkundung

    • Erstellung eines sogenannten Unterhaltstitels, wenn die Höhe des Unterhalts einvernehmlich festgelegt wurde.

    • Hat dieselbe rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

    • Bei späteren Änderungen ist eine gerichtliche Klärung erforderlich.

    • Kostenfrei beim Jugendamt, alternativ kostenpflichtig beim Notar oder Amtsgericht.

  4. Sorgeerklärung

    • Gemeinsame Sorgerechtserklärung für unverheiratete Eltern möglich, sofern die Mutter zustimmt.

    • Kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig beim Notar.

    • Gemeinsames Vorsprechen empfohlen, aber Einzelbeurkundung möglich.


Kosten

Die Beurkundung beim Jugendamt der Stadt Bad Salzuflen ist kostenfrei.

Hinweise

  • Sprachbarrieren: Wenn die deutsche Sprache nicht ausreichend verstanden wird, ist ein Dolmetscher erforderlich. Dieser darf kein Familienmitglied sein.

  • Terminvereinbarung: Beurkundungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Geburtsurkunde des Vaters.

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsmitteilung/Mutterpass.

  • Für Unterhaltsbeurkundungen: bereits vorhandene Unterhaltstitel oder Nachweise zur Unterhaltshöhe.

Aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung am Montag, 12. Oktober 2026, erst ab 11.30 Uhr erreichbar. Dies gilt auch für die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule.

Beim Standesamt und der Sozialberatung in der Britensiedlung entfallen die Sprechzeiten am Vormittag.

Bei akuten Kindeswohlgefährdungen ist das Jugendamt unter (05222) 952 294 erreichbar.