Grundsicherung beantragen

Details

Voraussetzungen sind:

- Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland,
- die Regelaltersgrenze ist erreicht (Eintritt in die Regelaltersrente)
oder
- das 18. Lebensjahr ist vollendet und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.

Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden; beispielsweise beträgt die Vermögensfreigrenze für eine alleinstehende Person 5.000 Euro.

Die Grundsicherung umfasst:
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
- Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
(jedoch nur, wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch nach dem SGB XII haben!)

In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Begriffe im Kontext

Grusi, Grundrente, SGB XII