Fischereischein beantragen

Details

Der Fischereischein berechtigt Sie, in Nordrhein-Westfalen zu angeln. Sie können einen neuen Fischereischein online unter https://meineverwaltung.nrw oder persönlich im Bürgerservice beantragen.

 

Voraussetzung ist das Bestehen der Fischereiprüfung.

 

Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • Vor Ort: 30,00 Euro

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

 

  • Online: 18,00 Euro

Hinweise

Der Fischereischein wird ab dem 03. Juli 2026 unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Bestehen der Fischerprüfung

Unterlagen

  • Ausweisdokumente

  • Fischereiprüfungszeugnis (Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift (siehe weiterführende Links) aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.)

Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen Ihnen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der BundID zur Verfügung.

 

Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerservice erfolgt die Ausgabe als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

 

1. Besuchen Sie das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw

2. Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.

3. Machen Sie alle notwendigen Eingaben.

4. Tätigen Sie die Bezahlung.

5. Der digitale Fischereischein im PDF-Format ist in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt.

6. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird erstellt und postalisch an Sie versendet.

 

Option 2: Persönliche Beantragung

1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

3. Der Fischereischein im PDF-Format wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

4. Der Fischereischein Scheckkartenformat wird postalisch an Sie versendet.

 

Rechtsgrundlagen

Runderlass: Muster und Gebühren für Fischereischeine

§ 31 Landesfischereigesetz

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Ablegen der Fischerprüfung erhalten Sie beim Kreis Lippe (siehe weiterführende Links).