Fischereischein verlängern

Details

Der Fischereischein ist erforderlich, um in Nordrhein-Westfalen angeln zu dürfen. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, muss der Fischereischein verlängert werden. Die Verlängerung wird auf Antrag im Bürgerservice vorgenommen.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

  • Auf Antrag kann ab dem 01. Dezember des Vorjahres bereits ein Fischereischein für das Folgejahr ausgestellt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.

  • Der Antrag (siehe Downloads) kann bereits vorab oder vor Ort im Bürgerservice ausgefüllt werden.

Begriffe im Kontext

Angelscheinverlängerung, Angelschein, Anglererlaubnis