Fischereischein verlängern
Details
Der Fischereischein ist erforderlich, um in Nordrhein-Westfalen angeln zu dürfen. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, muss der Fischereischein verlängert werden. Die Verlängerung wird auf Antrag im Bürgerservice vorgenommen.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Hinweise
Auf Antrag kann ab dem 01. Dezember des Vorjahres bereits ein Fischereischein für das Folgejahr ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.
Der Antrag (siehe Downloads) kann bereits vorab oder vor Ort im Bürgerservice ausgefüllt werden.
Begriffe im Kontext
Angelscheinverlängerung, Angelschein, Anglererlaubnis