Fischereischein verlängern

Details

Der Fischereischein ist erforderlich, um in Nordrhein-Westfalen angeln zu dürfen. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, wird ab dem 03. Juli 2026 ein neuer digitaler Fischereischein/Scheckkartenformat-Fischereischein ausgestellt.

 

Wenn Sie vor dem 01. Juli 2026 die Fischereiprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, muss der neue digitale Fischereischein/Scheckkartenformat-Fischereischein persönlich im Bürgerservice beantragt werden, da der bisherige Fischereischein auf Echtheit geprüft werden muss.

 

Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

 

Kosten

  • Vor Ort: 30,00 Euro

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

  •  Online: 18,00 Euro

Hinweise

Der Fischereischein wird ab dem 03. Juli 2026 unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.

Unterlagen

  • (abgelaufener) Fischereischein

Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen Ihnen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der BundID zur Verfügung.

 

Bei Antragstellung vor Ort im Bürgerservice erfolgt die Ausgabe als Ausdruck ebenfalls unmittelbar. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Verfahrensablauf

Option 1: Online-Beantragung

 

1. Besuchen Sie das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw

2. Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.

3. Machen Sie alle notwendigen Eingaben.

4. Tätigen Sie die Bezahlung.

5. Nach Absenden des Antrags wird Ihr Fischereischein digital erstellt und in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt.

6. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird postalisch an Sie versendet.

 

Option 2: Persönliche Beantragung

1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

3. Der digitaler Fischereischein im PDF-Format wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

4. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird postalisch an Sie versendet.

Rechtsgrundlagen

§ 31 Landesfischereigesetz