Ordnungsrechtliche Anmeldung von Hunden
Details
Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
· Alano
· American Bulldog
· Bullmastiff
· Dogo Argentino
· Fila Brasileiro
· Mastiff
· Mastino Espanol
· Mastino Napoletano
· Rottweiler
· Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
· American Staffordshire Terrier
· Bullterrier
· Pittbull Terrier
· Staffordshire Bullterrier
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter :
Die Sachkundeprüfung können Sie von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten oder anerkannte Sachverständige erbringen.
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Hinweise
Die Angabe, seit vielen Jahren Hunde zu halten, ist als Sachkundenachweis nicht mehr ausreichend. Die Regelung des § 11 Abs. 4 LHundG NRW (Sachkundevermutung für Personen, die vor dem 01.01.2003 einen Hund nach den Vorschriften des § 11 LHundG NRW seit mehr als drei Jahren unbeanstandet gehalten haben), ist seit geraumer Zeit außer Kraft gesetzt. Es handelte sich hierbei um eine Übergangsregelung.
Voraussetzungen
Die Halterin bzw. der Halter muss sachkundig und zuverlässig sein.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden
Die Halterin bzw. der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Halterin bzw. der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.
Die Unterbringung des Hundes in entsprechenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen sowie eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung muss möglich sein.
Unterlagen
1) Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung eines 20/40 Hundes benötigt:
- Gebührenpflichtige Anzeige nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
- Sachkundenachweis:
Die Sachkundeprüfung können Sie bei amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten oder anerkannten
Sachverständigen erbringen.
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Mindestdeckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden,
250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung
2) Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gebührenpflichtige Anzeige und Antrag nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
https://www.stadt-bad-salzuflen.de/serviceportal?ansicht=dienstleistung&eintrag=241#
- Sachkundenachweis:
Die Sachkundeprüfung können Sie unter Angabe Ihrer Hunderasse bei amtlichen Tierärztinnen
und Tierärzten des Veterinäramtes oder bei anerkannten Sachverständigen erbringen.
- Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag bei der Bürgerberatung)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Mindestdeckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden,
250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung
- Volljährigkeit
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
Sonderregelung für Hunde der Rasse Old English Bulldog
Aufgrund der aktuellen Regelungen ist für Hunde der Rasse Old English Bulldog und Kreuzungen dieser Hunde mit anderen Rassen eine Phänotypbestimmung durch einen amtlichen Tierarzt im Land NRW durchzuführen und nachzuweisen. Eine Einstufung von Hunden dieser Rasse in eine der oben genannten Kategorien (gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde) ist sodann durch die Ordnungsbehörde entsprechend dieser Phänotypbestimmung durchzuführen.
3)Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund. Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gebührenpflichtige Anzeige und Antrag nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
- Sachkundenachweis:
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt abgelegt werden.
Anmeldung zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt Kreis Lippe:
Tel. 05231/622250
Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
-Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag bei der Bürgerberatung)
-Haftpflichtversicherungsnachweis: Mindestdeckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden,
250.000 Euro für sonstige Schäden.
-Nachweis über die Microchipkennzeichnung
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
- Volljährigkeit
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
Bearbeitungsdauer
3 - 6 Wochen