Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Details

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine rechtlichen Hindernisse einer Eheschließung entgegenstehen. Es wird benötigt, wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r eine Ehe im Ausland eingehen möchte. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt des Haupt- oder letzten Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten in Deutschland.

Die erforderlichen Unterlagen sind individuell und richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des Brautpaares. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – digital, telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Terminvereinbarung.

Hinweise

  • Das Ehefähigkeitszeugnis wird in internationaler Form ausgestellt.

  • Nicht immer ist ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigt wird, erfragen Sie beim Standesamt der Eheschließung.

Begriffe im Kontext

Standesamt, Heiraten im Ausland, Ledigkeitsbescheinigung, Ehegatte, Eheschließung, Ehemann, Ehefrau