Kampfmittelüberprüfung beantragen
Details
Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.
Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.
Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.
Voraussetzungen
Antragsteller muss Eigentümer der zu untersuchenden Fläche sein oder von diesem beauftragt sein.
Unterlagen
1. Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):
Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers
2. Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):
Maßstab in der Regel 1:1000
Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/ Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
Erdeingriffe in neuen Trassen/ Baugruben sind rot zu kennzeichnen
Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.
Bearbeitungsdauer
Ca. 8 Wochen.
Verfahrensablauf
Antragsstellung beim Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen per Brief oder E-Mail.
Prüfung des Antrages und Weiterleitung an Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe
Übermittlung des Ergebnisses an den Antragsteller.