Führungszeugnis beantragen
Details
Das Führungszeugnis ist ein offizieller Nachweis über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, der von Privatpersonen und Behörden angefordert werden kann.
Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
Privatführungszeugnis: Für private Zwecke, etwa zur Vorlage bei einem Arbeitgeber.
Behördliches Führungszeugnis: Vorgesehen für die Vorlage bei Behörden, z. B. im Rahmen einer Fahrerlaubnis.
Erweitertes Führungszeugnis: Für Tätigkeiten in bestimmten Berufsgruppen, wie z.B. bei der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, wenn gesetzlich erforderlich.
Europäisches Führungszeugnis: Für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit (allein oder in Kombination mit der deutschen Staatsangehörigkeit).
Sie können das Führungszeugnis online über das Portal des Bundesamts für Justiz oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Salzuflen beantragen.
Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro und kann in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen entfallen die Gebühren. Beachten Sie dazu das Merkblatt zur Gebührenbefreiung (siehe unter Weiterführende Links).
Hinweise
Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung darüber, ob Sie ein privates, ein behördliches oder ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, da unterschiedliche Verfahrenswege bestehen.
Beachten Sie, dass für ein erweitertes Führungszeugnis eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, inklusive Bestätigung der Voraussetzungen gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen muss. Eine Vorlage finden Sie unter "Downloads".
Eine Beantragung durch Dritte mit Vollmacht ist nicht möglich.
Fristen
Voraussetzungen
Option 1: Online-Beantragung
Vollendung des 14. Lebensjahres
eingeschaltete Online-Ausweisfunktion
installierte Ausweis-App zur Authentifizierung auf dem Smartphone
Option 2: Persönliche Beantragung
Vollendung des 14. Lebensjahres
persönliche Vorsprache
Unterlagen
Option 1: Online-Beantragung
Personalausweis oder Aufenthaltstitel
freigeschaltete Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments
installierte Ausweis-App zur Authentifizierung auf dem Smartphone
Option 2: Persönliche Beantragung
Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität
Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt, inklusive Bestätigung der Voraussetzungen gemäß § 30a Abs. 1 BZRG
Für das Behördenführungszeugnis: Die genaue Anschrift der empfangenden Behörde und ggf. das Aktenzeichen
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung
Besuchen Sie die Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Authentifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel.
Tätigen Sie die Bezahlung.
Nach Absenden des Antrags wird Ihr Führungszeugnis erstellt und postalisch an Sie versendet.
Option 2: Persönliche Beantragung
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor und bezahlen Sie die Gebühr.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Beantragung.
Das Führungszeugnis wird nach erfolgreicher Bearbeitung per Post an Sie oder direkt an die empfangende Behörde gesendet.
Rechtsgrundlagen
§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.