Zinssenkungsantrag

Details

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Bad Salzuflen zuständig. Die NRW.Bank entscheidet danach über den Zinssenkungsantrag und teilt dieses den Darlehensnehmern mit.

Kosten

15,00 Euro

Zahlungsweise: Überweisung

Fristen

Als Darlehensnehmer erhalten Sie rechtzeitig vor einer Zinsanpassung eine entsprechende Benachrichtigung der NRW.Bank.
In dieser Benachrichtigung wird auch der Termin angegeben, bis wann der Zinssenkungsantrag spätestens gestellt sein muss.

Den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse sollten Sie dann einige Wochen vor Ablauf des von der NRW.Bank benannten Termins bei uns einreichen.

Unterlagen

  • Antragsformular (siehe Links)

  • vollständige Nachweise über die Einkommensverhältnisse (der letzten 12 Kalendermonate für alle Personen (siehe Links)

  • unterschriebenen Antrag auf Zinssenkung für die NRW.Bank

Bearbeitungsdauer

ca. 2 - 3 Tage

Verfahrensablauf

Sie werden vor einer anstehenden Zinsanhebung per Post über den zukünftigen Zinssatz von der NRW.Bank informiert

Diesem Schreiben ist ein Antragsvordruck für die Beantragung einer Zinssenkung bereits beigefügt.

Das Ergebnis der Einkommensprüfung senden wir dann zusammen mit Ihrem Antrag auf Zinssenkung der NRW.Bank zu

Anschließend erhalten Sie dann noch einmal eine abschließende Nachricht über den zukünftig geltenden Zinssatz.

Rechtsgrundlagen

  • Förderungen bis 2001: I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG)

  • Förderungen von 2002 bis 2009: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

  • Förderungen ab 2010: Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)

jeweils in Verbindung mit den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) und den Vereinbarungen des konkreten Darlehensvertrages