Wohngeld beantragen
Details
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt, je nachdem, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentum nutzen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.
Der Antrag auf Wohngeld kann online oder schriftlich bei der Wohngeldstelle der Stadt Bad Salzuflen gestellt werden. Alle erforderlichen Informationen und Formulare stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Online-Dienste
Kosten
Die Bearbeitung des Antrags auf Wohngeld ist kostenfrei.
Hinweise
Wohngeld wird nur gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
Bürgergeld (SGB II),
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen in Ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen unverzüglich der Wohngeldstelle gemeldet werden müssen.
Fristen
Der Antrag sollte zeitnah gestellt werden, da Wohngeld nicht rückwirkend bewilligt wird, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Voraussetzungen
Geringes Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten
Der Antragsteller muss in Bad Salzuflen wohnhaft sein
Keine Leistungen aus anderen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG), die Wohnkosten umfassen
Unterlagen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder
Mieter: Nachweise über Mietkosten (z.B. Mietvertrag, Vermieterbescheinigung)
Eigentümer: Nachweise über Belastungen (z.B. Immobiliendarlehen, Grundsteuer)
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag online über das Serviceportal oder schriftlich bei der Wohngeldstelle.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Die Wohngeldstelle prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Wohngeldes.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Rechtsbehelf
Falls Sie mit dem erstellten Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.