Personalausweis beantragen
Details
Der Personalausweis ist ein wichtiges Dokument, um Ihre Identität nachzuweisen.
Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Der Personalausweis kann auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragt werden, wenn das Einverständnis aller im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegt.
Denken Sie daran: Eine persönliche Vorsprache ist verpflichtend, da Ihre Unterschrift und biometrische Daten erfasst werden.
Die Abholung kann durch die antragstellende Person oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Abholungsvollmacht – siehe Downloads).
Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Der Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion. Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie direkt beim Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – siehe weiterführende Links.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Hinweise
Gültigkeit:
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate
Voraussetzungen
Wohnsitz in Bad Salzuflen
deutsche Staatsangehörigkeit
Unterlagen
digitales biometrisches Passbild vom Fotografen oder gerne bei uns vor Ort am Passbildautomaten (zusätzliche Gebühr 8 Euro)
Identitätsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass oder bisheriger Kinderreisepass)
bei der erstmaligen Beantragung: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin).
Die Bearbeitung und Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie bevorzugt online einen Termin im Bürgerservice.
Sprechen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen vor.
Der Antrag wird aufgenommen und zur Herstellung des Personalausweises an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Ausweis abholbereit ist.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz
Weiterführende Informationen
Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Muster-Vollmacht finden Sie unter "Downloads".
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses können Sie bequem online überprüfen (siehe weiterführende Links).