Kurbeitrag

Details

Der Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.

Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung

Beitragspflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet

  • über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
    oder
  • Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
    oder
  • in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.

Nicht beitragspflichtig ist, wer

  • Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
    oder
  • eine Bad Salzufler Schule besucht
    oder
  • in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
    oder
  • in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
    oder
  • als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Erhebungsgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
    oder
  • jemanden im Erhebungsgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet

Kosten

Tagesbeitrag

  • 4,00 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Erwachsene
  • 3,70 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Erwachsene
  • 3,60 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
  • 3,30 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
  • 2,00 Euro für Kinder bis einschließlich 14 Jahren

Jahresbeitrag
für Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung
(6-Wochenkurbeitrag unabhängig von der Dauer, der Häufigkeit des Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit im Erhebungsgebiet)

  • 155,40 Euro
  • 138,60 Euro (ermäßigt)
    Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad

Hinweise

Die Stadt Bad Salzuflen vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.

Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.

Unterlagen

  • Bei Schwerbehinderten mit mindestens 50% Behinderungsgrad:
    Amtlicher Schwerbehindertenausweis
  • Bei Personen mit geringem Einkommen (Geringes Einkommen liegt vor, wenn es monatlich den Betrag von 750,00 Euro bei Alleinstehenden oder 1.000,00 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreitet):
    Amtlicher Bescheid über die Sozialleistung