Kin­des­un­ter­halt

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.

Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“.

Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Telefonische Terminabsprache ist erforderlich.

GEBÜHREN
kostenlos

UNTERLAGEN
wenn schon vorhanden: Unterhaltstitel, Scheidungsurteil
 

BEARBEITUNGSZEIT
keine

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 8:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.

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