Fischereischein verlängern

Details

Der Fischereischein ist erforderlich, um in Nordrhein-Westfalen angeln zu dürfen. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, muss der Fischereischein verlängert werden. Die Verlängerung wird auf Antrag im Bürgerservice vorgenommen.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • 8,00 Euro Jugendfischereischein

  • 16,00 Euro Jahresfischereischein

  • 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein

Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Hinweise

  • Auf Antrag kann ab dem 01. Dezember des Vorjahres bereits ein Fischereischein für das Folgejahr ausgestellt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.

  • Der Antrag (siehe Downloads) kann bereits vorab oder vor Ort im Bürgerservice ausgefüllt werden.

Unterlagen

  • (abgelaufener) Fischereischein

  • Wenn der Fischereischein kein freies Feld zum Verlängern mehr aufweist: neues Passfoto in Papierform, da ein neuer Fischereischein ausgestellt wird.

Bearbeitungsdauer

Die Verlängerung Ihres Fischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Verfahrensablauf

  1. Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Der verlängerte Fischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

§ 31 Landesfischereigesetz