Er­schlie­ßungs­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Erschließungsanlagen sind öffentliche Straßen, Wege, Plätze und ähnliches. Von den Anliegern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) muss der Aufwand für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zu 90 % erstattet werden. Die Stadt erhebt deshalb für die Refinanzierung der Erschließungsanlagen den Erschließungsbeitrag.

Wenn mit der Baumaßnahme begonnen worden ist, werden in der Regel Vorausleistungen erhoben, die später auf den endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet werden.

Zusätzlich zu den Erschließungsbeiträgen gibt es noch die Beiträge für:

  • Straßenausbau
  • Kanalanschluss
  • Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Bad Salzuflen eine Anliegerbescheinigung aus.

GEBÜHREN


  • für den Erschließungsbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

UNTERLAGEN

  • Für den Erschließungsbeitrag: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks,
    Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück

 

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Baugesetzbuch, Erschließungsbeitragssatzung

Links

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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