El­tern­bei­trä­ge für Kin­der­ta­ges­pfle­ge

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen
1. Allgemeines

Für einen Kindertagespflegeplatz werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.
 
Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen. Maximal jedoch bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld. Für die von den Eltern oder der Tagespflegeperson gewählten Ferienzeiten ist der Beitrag in voller Höhe zu leisten.
Ist Kindertagespflege ergänzend zur Kindertageseinrichtung oder des Offenen Ganztages in der Grundschule erforderlich, wird für sie kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.

2. Geschwisterbefreiung

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege,  die OGS oder die Randstundenbetreuung VESUV  in Anspruch nehmen

  • ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste Beitrag zu zahlen.
  • Ist ein Kind aufgrund landesrechtlicher Regelung beitragsbefreit (gemäß KiBiz), ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
3. Jahreseinkommen

3.1. Berechnung
Berücksichtigt werden
alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte außer Kindergeld und -zuschlag (nicht das zu versteuernde Einkommen oder das Nettoeinkommen!).  Es gibt keinen Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten.

Abgezogen werden

  • Werbungskosten: pauschal 1.000,00 Euro oder vom Finanzamt höhere anerkannte Beträge
  • Kinderbetreuungskosten: soweit steuerlich anerkannt 
  • Freibeträge ab dem dritten Kind: Kinder- und Betreuungsfreibeträge gemäß Einkommenssteuerrecht
  • Vom Elterngeld: monatlich 150 Euro bzw. 300 Euro

Zugerechnet werden

  • bei sozialversicherungsfrei Beschäftigten 10 Prozent des berechneten Jahreseinkommens.

3.2. Berechnungsbasis ist:

  • das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres

3.3. Veränderungen in persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • sind unverzüglich mitzuteilen
  • werden ab dem Folgemonat berücksichtigt
  • Einkommensveränderungen bis zu 2.500,00 Euro jährlich führen zu keiner Änderung des Beitrages.

GEBÜHREN
Monatsbeitrag:
0,00 Euro bis zu 20.000,00 Euro berechnetem Jahreseinkommen

Kinder unter 3 Jahren
30,00 – 183,00 Euro für 25 Wochenstunden
48,00 – 354,00 Euro für 35 Wochenstunden
78,00 – 537,00 Euro für 45 Wochenstunden

Kinder ab 3 Jahren
06,00 – 159,00 Euro für 25 Wochenstunden
12,00 – 318,00 Euro für 35 Wochenstunden
18,00 – 477,00 Euro für 45 Wochenstunden

Eine genauere Ermittlung ist mit dem Elternbeitragsrechner möglich.

Die Heranziehung erfolgt jedoch maximal bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld.
 

UNTERLAGEN
Einkommensnachweise:

  • Lohnbescheinigung (auch Minijob)
  • Unterhaltsnachweise
  • Nachweise über sonstige Einkünfte

Bescheide über:

  • Asylbewerberleistungen
  • Arbeitslosengeld I oder II (einschließlich Berechnungsbogen)
  • Einkommenssteuer des Finanzamtes (auch für Anerkennung höherer Werbungskosten)
  • Elterngeld
  • Grundsicherung
  • Krankengeld
  • Rente
  • Wohngeld

BEARBEITUNGSZEIT
je nach Aufwand

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Infoflyer Elternbeiträge
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Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

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