Der Radverkehr gewinnt als wichtiger Beitrag zur innerstädtischen Mobilität und zum Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. Dadurch steigen auch die Anforderungen an Infrastruktur und Verkehrssicherheit. Die Stadt Bad Salzuflen hat deshalb jetzt zum ersten Mal einen Radverkehrsbeauftragten. Bei diesem können Bürgerinnen und Bürger Mängel an Radinfrastruktur und Verkehrsführung melden, sowie Anregungen zu den Themen Radwege und Fahrrad geben.
Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können eine eID-Karte beantragen. Sie dient dazu, sich digital zu identifizieren und elektronische Dienstleistungen (analog zum deutschen Personalausweis) zu nutzen. Sie dient nicht als Ausweisdokument , da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bad Salzuflen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Die Werbung von Parteien und Wählergruppen für allgemeine Wahlen dient der politischen Willensbildung des Volkes und liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Es besteht ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch aller Parteien und Wählervereinigungen auf eine angemessene Wahlsichtwerbung. Allen, auch den kleinen Parteien, Wählergruppen, Gruppen von Antragstellenden und Einzelbewerberinnen und -bewerbern ist eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen. Möchten Sie für anstehende…
Baumerhaltungsrichtlinie Die Baumerhaltungsrichtlinie stellt eine Erweiterung des Baumschutzes in Bad Salzuflen dar. Angesichts der Klimaveränderungen ist die Bedeutung einer nachhaltigen und diversitätsfördernden Gestaltung von öffentlichen und privaten Grünflächen groß. Bäume nehmen hier eine wichtige Rolle ein und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. Durch den Erhalt von Bäumen und die gezielte Neuanpflanzungen von Bäumen sowie von einheimischen und insektenfreundlichen Pflanzen…
Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Anzeigepflichtig sind: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen…
Jugendliche dürfen bei Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor vom Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber darüber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass der Jugendliche unter 18 Jahre alt ist. Ist der Jugendliche bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer…
Wenn Ihr Kind in Bad Salzuflen geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzeigen. Anzeigepflichtig sind: jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, bei Geburten in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, der Träger der Einrichtung.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn Eltern nicht verheiratet sind und der Vater rechtlich als solcher anerkannt werden möchte. In besonderen Fällen, wie bei minderjährigen Elternteilen oder wenn die Mutter noch verheiratet ist, können zusätzliche Zustimmungen notwendig sein. Die Vaterschaftsanerkennung schafft ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dies betrifft unter anderem erbrechtliche, unterhaltsrechtliche und…
die Geschäftstelle der VHS ist diese Woche krankheitsbedingt geschlossen. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de) und Telefon (05222 952-941).