Was ist ei­ne Ver­war­nung und wie wirkt sie sich aus?

Eine Verwarnung - auch gerne "Knöllchen" genannt - dient zur Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten. Sie wird z. B. bei Halt- und Parkverstößen erteilt und ist ebenfalls im o. a. Tatbestandskatalog entsprechend ausgewiesen. Sowohl Polizeidienststellen als auch das Ordnungsamt können Verwarnungen aussprechen. Verwarnungen werden immer mit einfacher Post und nur einmal versandt, eine "Mahnung" findet nicht statt und ist auch gesetzlich nicht vorgesehen.

Verwarnungsgeldverfahren sollen - gegenüber dem förmlichen Bußgeldverfahren - eine erleichterte, vereinfachte und möglichst unbürokratische Ahndung des Verstoßes ermöglichen. Das kann aber nur im Einverständnis mit der / dem Betroffenen geschehen. Ein Einspruch hiergegen ist nicht möglich; es reicht, dass das mangelnde Einverständnis durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck gebracht wird.